Filme (Laufbildwerke) sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das Vervielfältigen, Verbreiten, das öffentliche Aufführen oder die öffentliche Zurverfügungstellung (up-load) dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenzvereinbarung) ist gerichtlich strafbar. Bild- oder Tonbandaufnahmen während einer Filmvorführung sind daher (auch für private Zwecke) unter keinen Umständen zulässig. Wer illegale Aufnahmen von Filmwerken bei einer Filmvorführung herstellt, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt und muss mit einer Geldstrafe bis zu EUR 117.000,- oder einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
Liegen Gründe für die Annahme vor, dass ein Kinobesucher unzulässige Bild- oder Tonaufnahmen während der Filmvorführung angefertigt hat oder anzufertigen versucht, kann ihn das Kinopersonal in angemessener Weise anhalten (§ 86 Abs 2 StPO). Der Kinobetreiber bzw die Rechteinhaber können dieses Recht an einen Sicherheitsdienst delegieren.
[Richtlinien (Word-Dokument)] [Erhebungsbogen] [Presseberichte]


Noch vor Kinostart im Netz: "Star Wars: Episode III"
Insgesamt acht Personen müssen sich seit Dienstag vor einem kalifornischen Gericht wegen der illegalen Verbreitung von "Star Wars: Episode III - Die Rache der Sith" noch vor dem Kinostart verantworten. Ausgangspunkt der Verbreitungskette war ein 28-jähriger Angestellter einer Postproduktionsfirma, der dort eine Kopie von "Episode III" entwendete und an eine Freundin weitergab. Über mehrere Stationen gelangte die Kopie zu einem 36-jährigen Mann aus Huntington Beach, der den Film am 18. Mai ins Internet stellte, zwei Tage vor US-Kinostart. Die Spur zu den Angeklagten führte nach Angaben von MPAA-Chef Dan Glickman über Wasserzeichen auf der Kopie, die kurz nach dem Upload massenhaft über BitTorrent, eDonkey und andere einschlägige Tauschbörsen verbreitet wurde.
(c) cinebiz.de
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.
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Flatline für "Flatline (FTL)": Top-Gruppe der deutschen
Raubkopierer-Szene zerschlagen
Bundesweite Durchsuchungsaktion gegen professionelle Hersteller von illegalen
Kopien
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Ausgehend von Ermittlungen der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen), des Sonderdezernates IUK (Information und Kommunikation) und der Staatsanwaltschaft Frankfurt fanden am 20.04.2005 zeitgleich zehn Durchsuchungen in Köln, Herne, Landkreis Gifhorn, Höxter und Bergisch Gladbach statt. Bei den beiden führenden Köpfe der deutschen "Release Group" Flatline (FTL) wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Diese Top-Gruppe der professionellen Raubkopierer-Szene war für die Veröffentlichung einer großen Zahl hochwertigen Ausgangsmaterials für die Herstellung und Verbreitung von Raubkopien der aktuellsten Kinofilme in Deutschland verantwortlich.
"Dies ist erneut ein schwerer Schlag für die professionelle Raubkopiererszene in Deutschland. Das entspricht unserem Wahlspruch: 'Wir streuen Sand ins Getriebe'. Der erste große Schlag erfolgte im März letzten Jahres. Wie damals müssen sich jetzt diejenigen, die in den Tauschbörsen neue Veröffentlichungen erwarten, entweder mit wesentlich schlechterer Qualität zufrieden geben oder mal wieder ins Kino gehen", so Jochen Tielke, Geschäftsführer der GVU.
Die Release-Gruppe FTL hat sich innerhalb eines Jahres zur Top-Gruppe der illegalen Film-Szene entwickelt. Sie war in vielen Fällen die Erste, die manchmal sogar vor deutschem Kinostart Filmdateien in sehr guter Ton- und Bildqualität im Internet verfügbar machte. Mittels ihrer Kontakte zu Top-Gruppen in den USA beschafften sie sich bestes Bildmaterial. Ebenfalls sehr gute Kontakte zu Kinos in Deutschland ermöglichten es, zu einem frühen Zeitpunkt die deutsche Tonspur zu bekommen. Oft wurde der Ton direkt aus der Projektionsanlage entnommen. Technisch versierte Mitglieder von FTL synchronisierten dann das US amerikanische Bild und den deutschen Ton und verbreiteten die Filme zunächst innerhalb der Szene über schnelle Internet-Server.
"Woher kommen denn eigentlich die deutschsprachigen Raubkopien die zeitgleich oder kurz nach Kinostart im Netz stehen? Das wird man sich vielleicht einmal gefragt haben. Release-Groups wie FTL sind die Quelle, von der aus ein schneeballartiger Verbreitungsprozess ausgelöst wird. Der Großteil des Schadens in Deutschland wird von der professionell organisierten Release-Szene ausgelöst." (Jochen Tielke)
Zwei FTL-Mitglieder konnten durch die Auswertung des illegalen FTP-Servers "Dragon" identifiziert werden. Dragon wurde bei einer Durchsuchungsaktion im August 2004 sichergestellt. Ein 32 Jähriger mit dem Nicknamen "Mrb" war der führende Kopf der Gruppe, "Slymer" der Netzwerkadminstrator und Bild-/Tonmischer. Ihre Wohnungen in Höxter und Herne wurden heute durchsucht. Mrb wurde nach einem Vereitelungsversuch in Handschellen gelegt und Slymer kurz nach Beendigung seiner Abiturklausur aus dem Klassenzimmer von der Polizei abgeführt. In beiden Wohnungen wurde umfangreiches Beweismaterial gesichert. Mrbs hochwertige Kino-Surround Anlage, an der auch eine X-Box als Abspielgerät angehängt war, wurde ebenfalls von der Polizei mitgenommen.
Weitere Durchsuchungsorte waren die Wohnungen von Gruppenmitgliedern, die zusammen unter dem Namen "Capri" arbeiteten. Außerdem wurden zwei Kinos und die Privatwohnungen der beiden verdächtigen Theatermitarbeiter im Landkreis Gifhorn durchsucht. Diese Maßnahme wurde von Spezialisten der Polizeiinspektion Gifhorn, Fachkommissariat 3 durchgeführt. Erkenntnisse liegen vor, dass dort der Ton (Dolby Digital 5.1) für unter anderem die illegale Veröffentlichung des Titels "Miss Undercover 2" beschafft wurde. Durch spezielle Auswertung des Tons konnte festgestellt werden, dass er direkt am Dolby-Prozessor des Vorführgerätes im Kino abgenommen wurde. Mehrere Mini-Discs mit Tonmaterial wurden in der Wohnung des Filmvorführers als Beweismittel sichergestellt.
Spezielle Kodierungen, die von den Filmverleihern innerhalb des Tons und des Bildes der Kinofilme aufgebracht werden, führten zur Identifizierung des Kinos, aus dem noch viele weitere Tonmitschnitte stammen.
"Wir sind äußerst erfreut über die ständigen Bemühungen der
deutschen Strafverfolgungsbehörden, Filmpiraten zu verfolgen und sie vor
Gericht zu bringen", sagt Dara MacGreevy, der Direktor der MPA (Motion
Picture Association) für Antipiraterie-Angelegenheiten im Bereich
Europa/Mittlerer Osten und Afrika. "Ihre Präsenz sendet das klare Signal
an die Kriminellen in diesem Bereich, dass sie sich nirgendwo verstecken
können. Der deutsche Filmmarkt wurde in den vergangenen Jahren von zunehmender
Internet-Piraterie und von gebrannten Scheiben geschädigt, die ihren Ursprung
im Internet hatten bzw. darüber verbreitet wurden. Dieser jüngste Erfolg der
Strafverfolgungsbehörden und der GVU gegen jene an der Spitze der
Verbreitungshierarchie ist wahrhaft außergewöhnlich und wird seine
Auswirkungen auf die Szene der Piraten in Deutschland haben. Der Diebstahl von
Filmen hinterlässt Spuren. Die einzige Möglichkeit nicht erwischt zu werden,
ist es sofort damit aufzuhören."
Pressemitteilung und Bilder zu dieser Durchsuchung http://www.gvu.de/de/presse/presse_m/presse_m_022.php
Bilder über die GVU
http://www.gvu.de/de/presse/download_pics.php?navId=28
(kostenfrei)
www.actionpress.de, www.ddp.de
(kostenpflichtig)
Bilder zu den März-Durchsuchungen
(Pressemitteilung vom 18.03.2004)
http://www.gvu.de/de/presse/presse_m/presse_m_012.php?navid=27
Infos zum Fall "Dragon"
http://www.gvu.de/de/presse/presse_m/Kopie_14-5.php
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